Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

OLG Hamburg: Markenlizenznehmer hat keinen Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch

Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ausgleichsanspruch-nicht-analog-89b-hgb-auf-markenlizenzvertrag-anwendbar-3-u-146-06-oberlandesgericht-hamburg-20081127.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.11.2008 - Az.: 3 U 146/06) hat entschieden, dass der Lizenznehmer einer Marke keinen Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch hat.

Die Klägerin lizenzierte an die Beklagte ihre Marke. Nach dem Ende der vertraglichen Vereinbarung forderte die Klägerin noch offenstehende Lizenzgebühren ein. 

Die Beklagte lehnte dies ab. Vielmehr stünden ihr Ausgleichsansprüche wie einem Handelsvertreter zu, denn sie habe für die Klägerin einen erheblichen Kundenstamm akquiriert, die ihr jährliche Lizenzentgelte einbrächten.

Die Hamburger Richter folgten der Argumentation der Beklagten nicht.

Die Vorschriften über den Ausgleichsanspruch nach Handelsvertreter-Recht seien im vorliegenden Fall nicht einschlägig. Auch eine analoge Anwendung scheide aus.

Dies sei Zumindest dann der Fall, wenn - wie hier - der Lizenzgeber keine eigenen Produkte herstelle, sondern lediglich seine Marke gegen Entgelt lizenziere. Zum einen fehle es an der Absatzmittlertätigkeit der Beklagten, da diese keine Produkte des Lizenzgebers vertreibe, sondern eigene. Zum anderen bestehe eine Vertriebspflicht auch nur auf diese Produkte und nicht auf die Waren der Lizenzgeberin.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
17. September 2025
"Bayern Bazi" darf nicht als Marke eingetragen werden, da die Bezeichnung nur typisch bayerische Herkunft beschreibt und keine Unterscheidungskraft…
ganzen Text lesen
12. September 2025
"Nordic Wood" kann nicht als Marke für Baumaterialien eingetragen werden, weil der Begriff nur die Holzherkunft beschreibt und nicht…
ganzen Text lesen
26. August 2025
Ein Logistikdienstleister haftet als Störer, wenn er wissentlich den Versand gefälschter Markenware aus China unterstützt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen