Das OLG Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile verletzungsgericht-an-markeneintragung-gebunden-6-u-106-09-oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20091015.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.10.2009 - Az.: 6 U 106/09) noch einmal klargestellt, dass ein Verletzungsgericht an die Eintragung einer Marke gebunden ist und keine eigene Verwerfungskompetenz besitzt.
Inhaltlich ging es um die Marke "Princess". Die Markeninhaberin berief sich auf ihr geschütztes Recht. Die Gegnerin argumentierte, der eingetragene Begriff sei gar nicht schutzfähig.
Die Frankfurter Richter erklärten, dass die Schützfähigkeit eines im Markenregister eingetragenen Kennzeichens grundsätzlich nicht im Rahmen eines gerichtlichen Markenverletzungsprozess überprüft werden könne.
Denkbar sei allenfalls eine Aussetzung des Verfahrens, wenn parallel ein markenrechtliches Löschungsverfahrens laufe.
Im vorliegenden Fall komme aber eine solche Aussetzung nicht mehr in Betracht, denn die Löschungsfrist sei bereits abgelaufen.