Das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile auslaendische-versandapotheke-an-deutsches-preisrecht-gebunden-29-u-3648-08-oberlandesgericht-muenchen-20090702.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.07.2009 - Az.: 29 U 3648/08) hat entschieden, dass ausländische (Versand-) Apotheken dem deutschen Arzneimittel-Preisrecht unterliegen.
Die Münchener Richter schließen sich damit der Meinung des OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile auslaendische-versandapotheken-an-deutsche-preisvorschriften-gebunden-3-u-225-06-oberlandesgericht-hamburg-20090219.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.02.2009 - Az.: 3 U 225/06) an und widersprechen zugleich dem OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-bindung-auslaendischer-apotheken-an-deutsches-preisrecht-oberlandesgericht-koeln-20090508.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.05.2009 - Az.: 6 U 213/08), das eine Anwendbarkeit der deutschen Bestimmungen vor kurzem verneinte.
Der einheitliche Ladenpreis bei Apotheken gelte vor allem deswegen, damit eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt werden könne. Es müsse ausgeschlossen werden, dass Apotheken in einen Preiswettkampf treten würden.
Insofern müsse die Beklagte es unterlassen, Vergünstigungen und Rabattaktionen zu gewähren, wenn diese sich auch an deutsche Verbraucher richteten.