Für die Bereiche Software, Datenträger und Telekommunikation ist die Bezeichnung "Vergessene Generation" als Marke eintragungsfähig, so das BPatG (Beschl. v. 04.02.2010 - Az.: 29 W (pat) 28/09).
Zwar verbinde der Betrachter mit dem Schlagwort eine gewisse Personengruppe, so zum Beispiel Kriegskinder oder Suchtkranke.
Für die angemeldeten Bereiche - Software, Datenträger und Telekommunikation - hingegen, fehle es an einer solchen Assoziation. Somit weise der Begriff hinreichende Unterscheidungskraft aus und könne als Marke eingetragen werden.