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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Begriff "bistro-portal" nicht als Marke für elektronische Datenverarbeitung eintragbar

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile bistro-portal-als-marke-fuer-edv-dienstleistungen-nicht-eintragungsfaehig-25-w-pat-48-08-bundespatentgericht--20090422.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.04.2009 - Az.: 25 W (pat) 48/08) hat entschieden, dass der Begriff "bistro-portal" nichts als Marke für den Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) eintragungsfähig ist.

Das Wort besitze nicht einmal ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft, so die Richter. Es sei aus den bekannten Teilen "Bistro" und "Portal" zusammengesetzt und demnach rein beschreibend. Der User werde in dem Begriff lediglich den allgemeinen Hinweis sehen, dass es sich um ein Online-Portal handle das sich mit dem Themenbereich "Bistro" beschäftige.

Da es sich um eine bloße werbeübliche Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe handle, sei das Wort aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke schutzfähig.

 

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