Fremde Kennzeichen in Meta-Tags sind grundsätzlich markenrechtlich zulässig. Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 31.03.2014 - Az.: 6 W 12/14) hat nun entschieden, wann Meta-Tags nun doch ausnahmsweise unzulässig sind.
Die Beklagten verkauften Produkte der Klägerin und verwendeten dabei u.a. als Meta-Tags den markenrechtlich geschützten Begriff der Klägerin. Sie beriefen sich dabei auf die Regelung des <link http: www.gesetze-im-internet.de markeng __24.html _blank external-link-new-window>§ 24 Abs.1 MarkenG, wonach ihrer Ansicht nach Erschöpfung eingetreten sei.
Dies ließen die Frankfurter Richter nicht gelten. Denn hier werde die Regelung nur als Vorwand genutzt, um Internetnutzer anzulocken und zum Kauf von Konkurrenzprodukten zu bewegen.
Zum einen beschränke sich das Angebot auf der Beklagten-Homepage auf drei einzelne Erzeugnisse aus der breiten Angebotspalette der Klägerin, nämlich ein Paar Stallgamaschen, einen Rückenwärmer und einen Sprunggelenkschoner. Zum andern forderten die Beklagten für diese Artikel Verkaufspreise, die weit über den unverbindlichen Herstellerpreisempfehlungen der Klägerin lägen.
An einem solchen überteuerten Angebot hätten die Kunden ersichtlich kein Interesse.
Darüber würden diese Artikel mit Hinweisen auf die - deutlich preiswerteren - gleichartigen Konkurrenz-Produkte präsentiert. Dies lasse, so das Gericht, nur den Schluss zu, dass die Beklagten das vorrangige Ziel verfolgt, den Kaufinteressenten auf ihre eigenen Erzeugnisse umzuleiten.