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Kategorie: Onlinerecht

BKartA: Bestpreisklausel des Online-Hotelportals HRS verstößt gegen Kartellrecht

Die Bestpreisklausel des Online-Hotelportals HRS verstößt gegen Kartellrecht, so das Bundeskartellamt (BKartA) in seiner <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung.

Das Kartellamt hat am 20.12.2013 die zukünftige Verwendung der Bestpreisklausel von HRS untersagt und das Unternehmen verpflichtet, die Klausel bis zum 1. März 2014 aus sämtlichen Verträgen mit deutschen Hotels zu streichen.

Die Bestpreisklauseln verpflichtet den Hotelpartnern, jedenfalls auch über HRS den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet anzubieten. Seit März 2012 darf das Hotel Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption des Hotels eine Buchung vornehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können. Damit beeinträchtigen Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen.

Zudem wird der Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert, weil diese aufgrund der Bestpreisklausel Hotelzimmer nicht günstiger anbieten können. Aus diesen Gründen haben wir jetzt auch Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.“

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