Das Europäische Gericht erster Instanz <link http: www.online-und-recht.de urteile griechischer-buchstabe-alpha-als-marke-fuer-alkoholische-getraenke-eintragbar-europaeisches_gericht--20090429.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.04.2009 - Az.: T-23/07) hat entschieden, dass grundsätzlich auch einzelne Buchstaben als Marken eingetragen werden können. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass eine Kennzeichen-Anmeldung nicht pauschal und ohne konkrete Eignungsprüfung zurückgewiesen werde dürfe.
Konkret ging es um den griechischen Buchstaben "alpha", den der Kläger für alkoholische Getränke als geschütztes Zeichen eintragen lassen wollte. Das Harmonisierungsamt wies die Anmeldung mit dem Hinweis zurück, dass dem Buchstaben aufgrund fehlender Verzierungen oder Verfremdungen die erforderliche Unterscheidungskraft fehle.
Dieser Ansicht erteilten die EuG-Richter eine klare Absage. Grundsätzlich könnten auch einzelne Buchstaben - genauso wie beispielsweise Farben - als Marke für bestimmte Bereiche eingetragen werden. Bereits ein Minimum an Unterscheidungskraft reiche daher aus, um Marken Schutz zu verleihen. Dabei sei es gleichgültig, zu welcher Kategorie von Zeichen sie gehörten.
Vgl. zu diesem Problem auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link infos veroeffentlichungen aufsaetze einzelbuchstabe_als_marke.html _blank external-link-new-window>"Können einzelne Buchstaben als Marke angemeldet werden?"