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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Deutsche Telekom ist nicht zur Sperrung von "3dl.am" verpflichtet

Der Access-Provider Deutsche Telekom AG ist nicht verpflichtet, die Webseite "3dl.am" zu sperren <link http: www.delegedata.de wp-content uploads _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 21.11.2013 - Az.: 5 U 68/10).

Die GEMA wollte die Deutsche Telekom AG verpflichten, u.a. die Webseite "3dl.am" zu sperren, da diese Urheberrechtsverletzungen Vorschub leistete.

Die Hamburger Richter haben einen Anspruch abgelehnt.

Es handle sich um einen inhaltlich neutralen und sozial erwünschten Dienst. Im Gegensatz zu Content-Providern, die eigene Inhalte zur Nutzung bereithielten und Host-Providern, die ihre eigenen Server für fremde Inhalte bereitstellten, stehe ein Access-Provider in keiner inhaltlichen Rechtsbeziehung zu dem betroffenen Rechtsverletzer, sondern vermittelt eher zufällig den Zugang auch zu dessen Angebot.

Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Deutsche Telekom ohne jeden Zweifel ein von der Rechtsordnung ohne Einschränkung gebilligtes Geschäftsmodell betreibe, welches in weit überwiegendem Umfang zu rechtmäßigen Zwecken genutzt werde. Eine Filterung wie die Klägerin sie verlange, greife unmittelbare in die Grundrechte der Beklagten und Dritter ein und sei daher ohne rechtliche Grundlage weder angemessen noch verhältnismäßig.

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