Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: E-Mail an begrenzten Empfängerkreis darf nicht jedem zugänglich gemacht werden

Eine E-Mail, die gezielt an einen begrenzten Empfängerkreis gerichtet ist, darf nicht veröffentlicht werden, so das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile veroeffentlichung-einer-privaten-mail-persoenlichkeitsrechtsverletzung-17-o-341-09-landgericht-stuttgart-20100506.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.05.2010 - Az.: 17 O 341/09).

Der Kläger schrieb an eine private Mailing-Liste, die nur einen begrenzten Empfängerkreis hatte, eine Nachricht. Der Beklagte veröffentlichte diese Mail teilweise auf seiner Webseite und äußerte sich zudem noch polemisch über den Inhalt.

Die Stuttgarter Richter verboten die Veröffentlichung der E-Mail.

Der Kläger werde in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn Mails, die sich gezielt nur an einen privaten, begrenzten Empfängerkreis richteten, ohne Genehmigung für die Allgemeinheit veröffentlicht würden.

Darüber hinaus liege auch in der Art und Weise der Publikation eine Rechtsverletzung. Der Beklagte vermenge seine beleidigenden Äußerungen mit den Inhalten der klägerischen E-Mail, so dass der Leser einen falschen und irreführenden Eindruck vom tatsächlichen Gehalt der klägerischen Nachricht bekomme.

Die Frage, ob fremde E-Mails ungefragt veröffentlicht werden dürfen, ist erst im April diesen Jahres höchstrichterlich vom BVerfG <link record:tt_news:5189>(Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08) entschieden worden: Danach verletzten Zitate aus E-Mails nicht per se das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zitierten, sondern es bedarf vielmehr der Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Siehe dazu auch das LG Köln, das bislang in zwei Fällen (<link http: www.foren-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20080528.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 28.05.2008 - Az.: 28 0 157/08; <link http: webhosting-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20060906.html _blank>Urt. v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) eine Veröffentlichung als rechtswidrig eingestuft hat.

Siehe zu diesem Problem auch unseren Law-Podcasting <link http: www.law-podcasting.de duerfen-fremde-e-mails-im-internet-veroeffentlicht-werden _blank>"Dürfen fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden?".


Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen