Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: Einstweilige Verfügung in Sachen "Berlin Tattoo" erlassen

Das Landgericht Berlin hat heute nach mündlicher Verhandlung per einstweiliger Verfügung die Werbung für das Militärmusikfest "Berlin Tattoo" im November 2011 mit dem Zusatz "Original" untersagt. Ferner ist den Veranstaltern verboten worden, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, das Fest werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Deutschen Bundeswehrverband durchgeführt.

Diese Behauptung, so das Landgericht in der Urteilsbegründung, sei "schlicht unwahr". Der Begriff "Berlin Tattoo" sei weder wettbewerbsrechtlich noch markenrechtlich geschützt. Mit dem Zusatz "Original" werde jedoch in unzutreffender Weise die Fortführung einer Veranstaltungstradition behauptet.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21. April 2010 - 91 O 32/11 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 21.04.2011

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen