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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "freenet iPhone" aufgrund ausreichender Unterscheidungskraft als Marke eintragungsfähig

Die Bezeichnung "freenet iPhone" ist als Marke für den Bereich des Internet-Service-Providing ausreichend unterscheidungskräftig und kann daher als Marke eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile freenet-iphone-als-marke-fuer-internet-service-provider-eintragbar-26-w-pat-6-09-bundespatentgericht--20100113.html _blank external-link-new-window>(Besch. v. 13.01.2010 - Az.: 26 W (pat) 6/09).

Während das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Anmeldung noch zurückwies, stuften die Richter des BPatG den Begriff als eintragungsfähig ein.

Vorliegend habe sich der Begriff "freenet" bereits in der Allgemeinheit durchgesetzt und sei als Marke eingetragen worden. Der Bestandteil "freenet" in der angemeldeten Bezeichnung dominiere die Wortkombination. Insofern bestehe alleine hieraus ein Bedürfnis, die Wortkombination "freenet iPhone" einzutragen.

Es liege auch kein Grund vor, die Wortkombination für die Allgemeinheit freizuhalten. 

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