Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Fremdsprachenkurs darf mit "Der beste Fremdsprachenkurs aller Zeiten" beworben werden

Die Werbeaussage "Der beste Powerkurs aller Zeiten" für einen Fremdsprachenkurs ist keine irreführende Alleinstellungsbehauptung, weil der Verbraucher dies nur als reklamehafte Übertreibung empfindet <link http: www.online-und-recht.de urteile der-beste-powerkurs-aller-zeiten-keine-irrefuehrende-werbung-5-w-175-10-kammergericht-berlin-20100803.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 W 175/10).

Die Beklagte, die Fremdsprachenkurse anbot, warb für ihre Dienstleistung mit der Aussage:

"Der beste Powerkurs aller Zeiten."

Die Klägerin war der Ansicht, hierbei handle es sich um eine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung.

Die Berliner RIchter teilten diese Ansicht nicht.

Ihrer Ansicht nach habe die Beklagte lediglich reklamehaft übertrieben. Dem durchschnittlichen Verbraucher sei klar, dass es sich lediglich um eine hervorgehobene Anpreisung der Produktreihe "Powerkurse" handle.

Ein potentieller Kunde werde nicht automatisch annehmen, dass die Angebote der Mitbewerber schlechter seien.   

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen