Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für "Lächeln schenken" für IT-Bereich

Der Werbeslogan "Lächeln schenken" ist für den Bereich IT und Unterhaltungsdienstleistungen nicht als Marke eintragbar. Es handelt sich um gerade in der Werbung übliche Begriffe, die einen Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und Vertrieb der Ware positiv stimmen sollen <link http: www.online-und-recht.de urteile laecheln-schenken-keine-marke-fuer-den-bereich-it-dienstleistungen-25-w-pat-504-11-bundespatentgericht--20110616.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 504/11).

Der Kläger begehrte die Eintragung des Slogans "Lächeln schenken" als Marke u.a. für den IT-Bereich. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte den Antrag ab. da keine Unterscheidung gegeben sei. Es handle sich um eine im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Wortfolge.

Die Richter des BPatG teilten diese Einschätzung.

Es führte in seiner Begründung aus, dass der Slogan aus üblichen Begriffen bestehe, die in der Werbung häufig anzutreffen seien. Es handle sich um positiv gehaltene Worte, die den Kunden im Zusammenhang mit den beworbenen Waren positiv stimmen sollten.

Das besondere positive Gefühl könne sich auf den Preis, die Qualität oder die Einzigartigkeit des Produktes beziehen. Insofern fehle es vorliegend an der erforderlichen Unterscheidungskraft.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen