Die Bezeichnung "XtraPin" ist als Marke für die Bereiche IT und Telekommunikation nicht eintragungsfähig, denn es handelt sich werbeübliche Allgemeinbegriffe, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile xtrapin-als-marke-fuer-it-bereich-nicht-eintragbar-33-w-pat-107-08-bundespatentgericht--20100427.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 107/08).
Die einzelnen Wortteile "Xtra" und "Pin" würden in der Werbung üblicherweise verwendet und seien rein beschreibend. Gerade das Kürzel "Pin" werde für die vom Kläger angemeldeten Bereiche häufig verwendet, da es gerade im IT- und Computerbereich notwendig sei, PINs oder Identifikationsnummern anzugeben, um sich für einen gesicherten Bereich zu verifizieren.
Insofern stehe der beschreibende Sinngehalt im Vordergrund. Es fehle die notwendige Unterscheidungskraft. "Pin" und "Xtra".