Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "software-billiger.de" und "notebooksbilliger.de"

Zwischen der Domain "software-billiger.de" und der Marke "notebooksbilliger.de" besteht keine Verwechslungsgefahr, so dass eine Markenverletzung ausscheidet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.10.2017 - Az.: 6 U 154/16).

"Notebooksbilliger.de" hatte die Betreiber der Webseite "software-billiger.de" abgemahnt, da sie sich u.a. in ihren eingetragenen Markenrechten verletzt sah. Dagegen wehrte sich die Abgemahnten und erhoben negative Feststellungsklage.

Die Frankfurter Richter gaben der Klägerseite weitgehend Recht und verneinten einen Markenverstoß.

Die Übereinstimmung in dem Bestandteil "billiger.de" reiche nicht aus, um eine klangliche oder bildliche Ähnlichkeit anzunehmen, so die Richter.

Es bestünde auch keine begriffliche Ähnlichkeit. Es genüge nicht, Hardware und Software beide den Bereich Computer beträfen. Die Begriffe hätten vielmehr jeweils eine unterschiedliche Bedeutung.

Dem Bestandteil "billiger.de" komme in dem angegriffenen Zeichen keine selbständige Stellung zu. Er sei vielmehr untrennbarer Teil einer als Slogan ausgestalteten Gesamtbezeichnung.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen