Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "software-billiger.de" und "notebooksbilliger.de"

Zwischen der Domain "software-billiger.de" und der Marke "notebooksbilliger.de" besteht keine Verwechslungsgefahr, so dass eine Markenverletzung ausscheidet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.10.2017 - Az.: 6 U 154/16).

"Notebooksbilliger.de" hatte die Betreiber der Webseite "software-billiger.de" abgemahnt, da sie sich u.a. in ihren eingetragenen Markenrechten verletzt sah. Dagegen wehrte sich die Abgemahnten und erhoben negative Feststellungsklage.

Die Frankfurter Richter gaben der Klägerseite weitgehend Recht und verneinten einen Markenverstoß.

Die Übereinstimmung in dem Bestandteil "billiger.de" reiche nicht aus, um eine klangliche oder bildliche Ähnlichkeit anzunehmen, so die Richter.

Es bestünde auch keine begriffliche Ähnlichkeit. Es genüge nicht, Hardware und Software beide den Bereich Computer beträfen. Die Begriffe hätten vielmehr jeweils eine unterschiedliche Bedeutung.

Dem Bestandteil "billiger.de" komme in dem angegriffenen Zeichen keine selbständige Stellung zu. Er sei vielmehr untrennbarer Teil einer als Slogan ausgestalteten Gesamtbezeichnung.

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen