Der Begriff "Herzchen" ist als Marke für die Bereiche Puddings, Eis und Milcherzeugnisse nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile herzchen-als-marke-nicht-fuer-puddings-und-eis-eintragbar-25-w-pat-91-09-bundespatentgericht--20100208.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 08.02.2010 - Az.: 25 W (pat) 91/09).
Der durchschnittliche Betrachter erkenne in der Bezeichnung "Herzchen" einen allgemein gebräuchlichen Begriff wieder. Der Bedeutungsgehalt begrenze sich darauf, dass die beanspruchten Waren in einer Verpackung in Herzchenform dargereicht würden.
Es liefere jedoch keinen Hinweis auf den Ursprung eines Produktes und damit einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Die Bezeichnung sei lediglich beschreibend.
Aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft sei eine Eintragung nicht möglich.