Der Bundesverband der Freien Wähler hat keinen Anspruch auf die Domain "Freie-Waehler-Nordverbund.de", da es sich bei dem Begriff "Freie Wähler" um eine reine Gattungsbeschreibung handelt, so das OLG Schleswig <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-domain-namensschutz-fuer-die-bezeichnung-freie-waehler-17-u-14-10-oberlandesgericht-schleswig-20101022.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.10.2010 - Az.: 17 U 14/10).
Der Bundesverband der Freien Wähler war der Ansicht, dass der Beklagte, der die Domain "Freie-Waehler-Nordverbund.de" betrieb, ihre Namensrechte verletze.
Zu Unrecht wie die Richter entschieden.
Der Bezeichnung "Freie Wähler" komme kein namensrechtlicher Schutz. Ihm fehle jede originäre Unterscheidungskraft.
Insbesondere habe die Bezeichnung keine Verkehrsgeltung erlangt. Der durchschnittliche Verbraucher verbinde mit dem Begriff nicht automatisch den Bundesverband des Klägers. Es handle sich vielmehr um die Zusammenfügung von zwei beschreibenden Wörtern, die insgesamt keine einprägsame Neubildung darstellten.