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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "myfruit" ist für den Bereich der Fruchtzubereitung nicht als Marke schutzfähig

Die Bezeichnung "myfruit" ist für den Bereich, in dem Früchte für verschiedene Produkte verwendet werden, nicht markenfähig. Es steht ein unmittelbar beschreibender Inhalt im Vordergrund, der nicht die erforderliche Unterscheidungskraft aufweist <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-bezeichnung-myfruit-fuer-bereich-fruechtezubereitung-25-w-pat-3-10-bundespatentgericht--20101223.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 23.12.2010 - Az.: 25 W (pat) 3/10).

Der Begriff "myfruit" genieße keinen Markenschutz, weil der Begriff lediglich umschreibend sei und nicht die notwendige Unterscheidungskraft aufweise.

Der durchschnittlich informierte Verbraucher könne den Begriff ohne weiteres aus dem Englischen übersetzen und werde daher den direkten Bezug zu Früchten herstellen. Eine Verbindung zu einem bestimmten Unternehmen werde er nicht herstellen.

 

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