Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Neu-Ulm: Zusicherung bei Online-Auktion

Das AG Neu-Ulm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 1 C 0943/03) hat entschieden, dass die Angabe eines Markennamens bei einer Online-Auktion eine Zusicherung darstellt.

Stellt sich später heraus, dass es sich um eine bloße Fälschung handle, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, da der Erwerber berichtigterweise davon ausgehen konnte, hierbei handle es sich um ein Original-Produkt:

"Die Klage ist begründet. Nach den gutachterlichen Festellen der Fa. (...) handelt es sich bei dem vom Kläger gekauften Rollerball nicht um ein Original, sondern um eine Fälschung.

Nachdem die Originalität zugesichert worden ist, ist der Kläger somit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (...)."

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen