Das AG Bad Kissingen (Urt. v. 04.04.2005 - Az.: 21 C 185/04) hatte zu entscheiden, wann bei eBay ein Verkäufer als Unternehmer anzusehen ist.
Nach der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung begründen eine Vielzahl von Online-Auktionen die Unternehmer-Eigenschaft (BGH, Urt. v. 11. März 2004 - I ZR 304/01: 59 Stück; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 07.07.2004 - Az.: 6 W 54/04; Urt. v. 27.07.2004 - Az.: 6 W 80/04 = Kanzlei-Info v. 24.09.2004; Beschl. v. Urt. v. 22.12.2004 - Az.: 6 W 153/04 = Kanzlei-Info v. 11.03.2005).
Das AG Kissingen schließt sich dieser Bewertung in seiner aktuellen Entscheidung an:
"Der Beklagte hat eingeräumt, ab dem 16.8.2001 154 Bewertungen bei eBay erhalten zu haben. Dies korrespondiert mit entsprechenden Verkäufen.
Weiter trägt der Beklagte vor, daß nach den Bedingungen bei eBay zur Erreichung der Bewertung als PowerSeller pro Monat mindestens vier oder mehr erfolgreiche Verkäufe in den .letzten drei Monaten getätigt sein müßten in einem Volumen von EUR 3 .000,-.
Auch dies ist ein Anhaltspunkt dafür, daß der Beklagte als Unternehmer anzusehen ist."
Liegt eine Unternehmer-Eigenschaft vor, ergeben sich hieraus weitreichende Konsequenzen (Fernabsatzrecht, nur eingeschränkter Ausschluss der Gewährleistung möglich).