Veräußert ein eBay-Verkäufer zwischen 17 und 25 Produkte pro Monat über die Online-Plattform und geschieht dies über einen längeren Zeitraum, dann ist von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen (AG Kassel, Urt. v. 02.05.2018 - Az.: 435 C 419/18).
Die Parteien stritten darum, ob der Verkäufer bei einer eBay-Versteigerung als Unternehmer anzusehen war oder nicht.
Im Rahmen des Angebots hatte der Kläger sich als Privatperson ausgegeben.
Dies ließ das AG Kassel jedoch nicht ausreichen. Entscheidend sei nicht die eigene Bezeichnung, sondern maßgeblich sei alleine die objektive Sachlage.
Im vorliegenden Fall habe der Kläger monatlich zwischen 17 und 25 Produkten veräußert, und dies auch über einen längeren Zeitraum. Damit überschreite er die von der Rechtsprechung aufgestellten Kennzahlen deutlich.
Zusätzlich falle auf, so das Gericht, dass der Käufer fast ausschließlich Waren aus einem bestimmten Segment (Computerspiele, Spielkonsolen und Comics) anbiete. Auch dies spreche für eine Unternehmereigenschaft.
Das AG Kassel ging daher von einer geschäftlichen Tätigkeit aus. und wies die Klage ab.