Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Düsseldorf: Domain "professional-nails.de" keine Markenverletzung

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 28.11.2006 - Az.: 20 U 73/06) hatte über einen domainrechtlichen Fall zu entscheiden.

Die Klägerin war Inhaberin der EU-Marke "Professional Nails". Der Beklagte war Inhaber der Domain „professional-nails.de“. Bei Aufruf der Webseite wurde der User auf eine andere Domain weitergeleitet, unter der der Beklagte seinen Schönheits-Shop, u.a. für Nägel, anbot.

Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihrer Markenrechte und nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Unrecht wie nun das OLG Düsseldorf entschied:

"(...) Die fragliche Nutzung der Domain [ist] im vorliegenden Fall nicht als „markenmäßig“ anzusehen. Denn der Verkehr sieht in der Domain in diesem Fall eine Gattungsbezeichnung. (...)

Der Klägerin ist zwar zuzugestehen, dass im Allgemeinen die Verwendung einer Marke als Domain - wenn unter dem Domainnamen Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden - eine markenmäßige Benutzung darstellt (...). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Verkehr in dem Domainnamen überhaupt nicht eine Marke (...) sieht, sondern sogleich einen Gattungsbegriff erkennt. Der Verkehr hat in einer derartigen Fallkonstellation keinen Anlass, die Domain einer Person zuzuordnen, die unter diesem Kennzeichen oder Namen tätig ist, sondern wird sie als - in ebenfalls üblicher Weise - aus einem generischen Begriff gebildete Domain (...) ansehen.

Mangels einer Zuordnung der Domain zu einer gleichnamigen Marke (oder Unternehmenskennzeichen oder Namen) kann es von vornherein nicht zu einer - kennzeichenrechtlichen - Verwechslungsgefahr oder - namensrechtlichen - Zuordnungsverwirrung kommen. (...)."


Auf den konkreten Fall übertragen, äußern sich die Richter wie folgt:

"Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Begriff „professional nails“ für Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fingernagelkosmetik glatt beschreibend.

Dass die Begriffe englisch sind, ist - auch wenn man nur den deutschen Sprachraum betrachtet - unerheblich. Beide Worte sind ohne Weiteres verständlich, das englische Wort „professional“ kehrt im Deutschen „professionell“ wieder, „nail“ ist ein einfaches Wort der englischen Sprache. Zudem findet sich gerade im Kosmetikbereich, wie auch aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, eine Flut englischer Wörter."

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen