Das OLG Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 26.07.2007 - Az.: 2 U 23/07) festgestellt , dass die Benutzung von Markennamen als Google AdWords Markenverletzungen sind.
"Wie der BGH mit Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 (...) entschieden hat, liegt dann, wenn der Betreiber einer Internetseite in dem Quelltext seiner Homepage ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts bei Suchmaschinen-Recherchen zu erhöhen – sog. Metatag – eine kennzeichenmäßige Benutzung vor. (...)
Die gleichen Erwägungen gelten, wenn der Verletzer ein fremdes Kennzeichen als Keyword für eine Google-AdWords-(Werbe-) Anzeige verwendet. Denn auch durch eine solche Verwendung wird das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst, indem die Suchmaschine dann, wenn ein Dritter das fremde Kennzeichen als Suchwort eingibt, infolge der Definition dieses Zeichens als Keyword durch den Verletzer gleichzeitig mit den Suchtreffern dessen mit dem Keyword verknüpfte Werbung (AdWords-Anzeige) anzeigt.
Dass diese Anzeige nicht in der Liste der Suchergebnisse, sondern rechts neben dieser unter der Überschrift „Anzeigen“ erfolgt, ist für die Frage der kennzeichenmäßigen Verwendung unerheblich. Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (...)"
Das OLG Stuttgart folgt damit der Ansicht des OLG Braunschweig (Urt. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 24/07; Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 2 W 177/06; Beschl. v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06), des OLG Dresden (inzwischen bejahend: Urt. v. 09.01.2007 – Az.: 14 U 1958/06; früher verneinend: Urt. v. 30.8.2005 – 14 U 498/05), des OLG Köln (Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04) und des LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05).
Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2007 - Az.: I-20 U 79/06) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) sind anderer Ansicht sind.
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