Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

SG Köln: Fernsehsendungs-Jury "DSDS" KSK-pflichtig

Das SG Köln (S 23 KR 3/07) hat entschieden, dass die "Deutschland sucht den Superstar"-Jury, u.a. mit Dieter Bohlen, eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit die Abgaben für die Künstlersozialkasse anfallen.

Es sei - so das Gericht - in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen. Der Fernsehsender RTL muss damit ca. 173.000,- EUR an Sozialabgaben nachentrichten.

Siehe dazu unseren gestrigen Podcast "Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse: Abgabepflicht für Jedermann?", der sich exakt mit dieser Problematik beschäftigt.


Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen