Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig

Das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) hat entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig ist.

Geklagt hatte eine Lehrerin, da sie sich in ihren Rechten verletzt fühlte.

Zu Unrecht wie nun die Kölner Richter entschieden.

Grundsätzlich sei ein solches Bewertungsportal von Lehreren rechtlich nicht zu beanstanden, wenn dort nur wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen veröffentlicht würden.

Auch der Umstand, dass die Bewertungen anonym abgegeben würden, führe zu keiner anderen Bewertung:

"Ohne Erfolg macht die Verfügungsklägerin geltend, dass die Bewertung schon deshalb unzulässig sei, weil sie anonym erfolge. Dass im Medium des Internets User nicht mit ihrem vollen Namen und Adresse auftreten, ist dem Internet immanent. Auch Meinungen, die lediglich unter einer E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen jedoch den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (...).

Darüber hinaus erfolgen Evaluationen im Hochschul- oder Schulbereich regelmäßig nicht unter voller namentlicher Nennung der Studenten oder Schüler, wodurch auch einer gewissen Furcht vor möglichen Sanktionen Rechnung getragen werden kann."


Und auch die Nennung von persönlichen Daten der Lehrer ist dann erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Webseite der betreffenden Schule:

"Der Name der Verfügungsklägerin, ihre berufliche Tätigkeit und die von ihr unterrichteten Fächer sind mit ihrem Einverständnis auf der Homepage ihrer Schule bereits ins Internet eingestellt worden. Sie sind daher ohne Mühe aus einer allgemein zugänglichen Quelle zu entnehmen und im Schülerportal (…) unstreitig korrekt wiedergegeben worden."

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen