Das LG Braunschweig, das seit längerem in ständiger Rechtsprechung die Nutzung von Marken im Rahmen von Google AdWords als Rechtsverletzung ansieht, hat vor kurzem eine überraschend liberale Entscheidung (Urt. v. 26.03.2008 - Az.: 9 O 250/08 (022)) getroffen.
Auf Anlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte hatten die eingetragene Marke einer Kapitalanlagegesellschaft als AdWords benutzt. Das Gericht hat eine Rechtsverletzung abgelehnt:
"1. Die Nutzung einer eingetragenen Marke einer Kapitalanlagegesellschaft durch auf Anlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte im Rahmen einer Google AdWords-Werbung stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit keine Markenverletzung dar.
2. Ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch der Kapitalanlagegesellschaft scheidet aus, da zwischen ihr und den Rechtsanwälten kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
3. In der Nutzung als Google AdWord liegt auch kein Namensgebrauch. Es handelt sich vielmehr um eine bloße Namensnennung, die grundsätzlich zulässig ist."
Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, dürfte dies über kurz oder lang zu einer AdWords-"Werbelawine" durch Rechtsanwälte führen.