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LG Braunschweig: Noch einmal: Google AdWords sind Markenverletzung / Option "weitgehend passende Keywords"

Erst gestern berichteten die Kanzlei-Infos über eine neue Entscheidung des LG Braunschweig zur Google AdWords-Problematik (= Kanzlei-Infos v. 06.05.2008). Nun liegt heute eine weitere Entscheidung vor: Das LG Braunschweig (Urt. v. 23.04.2008 - Az.: 9 O 371/08 (44)) hat noch einmal konkretisiert, unter welchen Umständen die Nutzung fremder Begriffe bei Google AdWords eine Markenverletzung ist. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche Haftungskonsequenzen die Nutzung der Option "weitgehend passende Keywords" hat. Und um das Problem des zuständigen Gerichts:

"Leitsätze:

1. Verletzungen von Markenrechten im Internet sind überall dort begangen, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist. Selbst wenn eine Anzeige sich primär auf Bundesländer außerhalb Niedersachsens bezieht, spricht es auch die Bauwilligen an, die noch in Niedersachsen wohnen oder sich dort aufhalten und in einem der beworbenen Gebiete bauen wollen. Auch der Umstand, dass die Anzeige nur räumlich begrenzt in einzelnen Bundesländern angezeigt wird, ändert daran nichts. Zwar bietet Google ein solche Option grundsätzlich an, diese steht aber unter dem Vorbehalt, dass dies technisch möglich ist.

2. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.

3. Wirbt ein Unternehmen im Rahmen des Google-AdWords-Programmes mit einem Begriff und wählt die Option "weitgehend passende Keywords" ist es verpflichtet, die von Google vorgeschlagene Keyword-Liste vorab auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Die Überprüfungspflicht ist jedoch auf diese Keyword-Liste begrenzt, die Google im Rahmen der Schaltung der Anzeigen-Schaltung dem Inserenten vorab anzeigt. Eine generelle Überprüfungspflicht trifft das werbende Unternehmen nicht. Insbesondere kann nicht verlangt werden, alle denkbaren Abweichungen durchzuprobieren.

4. Ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber hat das werbende Unternehmen jedoch dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen."

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