Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Minden: Kein Anspruch auf Verlinkung einer Internetseite

Das VG Minden (Urt. v. 28.08.2008 - Az.: 2 K 1834/07) hat entschieden, dass ein Professor keinen Anspruch gegen seine Fachhochschule auf Verlinkung seiner Webseite hat.

Auf der Internetseite des Fachbereichs Sozialwesen der beklagten Hochschule existiert die Rubrik "Neuerscheinungen". Dort wird regelmäßig auf neue Aufsätze der Lehrkräfte hingewiesen, u.a. war dort auch das eigenständige Internet-Projekt des Professor verlinkt.

Aufgrund umstrittener politischer Äußerungen des Professors entfernte die Hochschule den Link aus der Rubrik. Dies wollte der Professor nicht hinnehmen und klagte. Er machte insbesondere geltend, dass er als Professor einer Hochschule einen grundgesetzlich abgesicherten Anspruch auf Verlinkung habe.

Das VG Minden hat diese Ansicht nicht geteilt, sondern die Klage abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch auf Verlinkung:

"Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt dem in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen. (...)

Aus dem Teilhaberecht folgt jedoch nicht, dass der Wissenschaftler einen Anspruch darauf hätte, so ausgestattet zu werden, wie er es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten für erforderlich hält.

Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass der einmal gewährte Bestand aufrecht erhalten bleiben müsse. Sicher gestellt werden muss bei Universitätsprofessoren lediglich eine Mindestausstattung, die unerlässlich ist, um in dem jeweiligen Fachgebiet wissenschaftliche Forschung und Lehre zu betreiben.

Soweit es, wie im vorliegenden Falle, erkennbar nicht um die zuvor beschriebene Mindestausstattung eines Hochschullehrers geht, kann Art. 5 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 GG allenfalls zu einer - gleichen oder angemessenen - Teilhabe an den vorhandenen Ressourcen berechtigen."

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen