Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: "1 2 3 dabei" nicht als Marke für Internetauktionen schutzfähig

Das BPatG (Beschl. v. 23.09.2008 - Az.: 33 W (pat) 113/06) hat entschieden, dass mangels Unterscheidungskraft die Zahlen-Wort-Folge "1 2 3 dabei" nicht für den Bereich der Internetauktionen eintragungsfähig ist.

Der Bestandteil "1 2 3" werde häufig verwendet, um einen schnellen Ablauf zu beschreiben, so die Juristen. Das "dabei" drücke lediglich aus, dass schnell an einem Ereignis teilgenommen werden könne.

Zudem spiele die Folge "1 2 3" auf den bei Auktionen üblichen Zuschlag "Zum Ersten, zum Zweiten und… zum Dritten" an.

Damit sei in dieser Folge lediglich ein Slogan zu sehen, den viele Anbieter nutzen und der daher nicht mehr geeignet sei, einen Herkunftshinweis zu begründen.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen