Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: 40,- EUR Schadensersatz für eBay-Fotoklau / Deckelung der Abmahnkosten

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) hat entschieden, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

Die Brandenburger Richter stuften hier einen Betrag von 20,- EUR pro Bild als angemessen ein. Die Juristen setzen den Wert insbesondere deswegen so niedrig an, weil das Foto nur einmalig und lediglich für einen Privatverkauf benutzt wurde.

Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so dass sich die Gesamtsumme pro Bild auf insgesamt 40,- EUR belaufe.

Am Rande merkten die Robenträger zudem an, dass die ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten durch die zum 01.09.2008 neu eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in § 97 a Abs.2 UrhG auf 100,- EUR begrenzt würden. Zwar sei der Anspruch zeitlich vor dem Inkrafttreten entstanden, aber erst danach gerichtlich geltend gemacht worden.

Rechts-News durch­suchen

05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen