Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung von SEDO für Markenverletzungen bei Domain-Parking

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 26.11.2008 - Az.: 2a O 77/08) hat entschieden, dass die Domain-Börse SEDO nicht vor Kenntnis für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf den bei ihr geparkten Domains begeht.

Es sei für das bekannte Parking-Unternehmen unzumutbar, alle Domains vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, so dass die Haftung erst ab positiver Kenntnis einsetze. Dann sei die Firma aber verpflichtet, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechtsverletzung beseitigt wird.

Da SEDO dies im vorliegenden Fall getan habe, sei eine Haftung als Mitstörer ausgeschlossen.

Die aktuelle Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bislang veröffentlichten Entscheidungen. Siehe dazu auch unseren Podcast "Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten".

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Wer das Verbot der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel nicht kennt, kann nicht bestraft werden, sofern der versteckte AGB-Hinweis keine…
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Da der Browser Edge in nur geringem Umfang genutzt wird, kann Microsoft nicht als Torwächter im Sinne des DMA eingestuft werden, selbst wenn die…
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen