Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Werbung "Simply the best!" ist rechtswidrig

Das OLG Hamburg (Urt. v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 129/07) hat entschieden, dass der bekannte Werbeslogan "Simly the best!" für Nassrasierer wettbewerbswidrig ist.

Die Richter sahen darin eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers.

Das werbende Unternehmen erwecke den Eindruck, bei der Äußerung handle es sich um eine Tatsachenbehauptung. Bei derartigen Anpreisungen gehe das Publikum davon aus, dass die Erklärung auf einem objektiven, von einem neutralen Dritten durchgeführten Vergleichstest beruhe.

Dieser Eindruck werde beim Verbraucher auch noch durch den Umstand verstärkt, dass die Aussage in Anführungsstrichen gesetzt sei, was üblicherweise für die Wiedergabe der Aussage eines Dritten spreche.

Da es sich bei dem Slogan aber lediglich um eine Werbeäußerung ohne jeden objektiven Hintergrund handle, sei die Werbung wettbewerbswidrig.

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
21. April 2026
Ein eingeschaltetes Smartphone in einer Prüfung gilt wegen der Möglichkeit einer KI-Nutzung als besonders schwerer Täuschungsversuch.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen