Das EuG <link http: www.online-und-recht.de urteile homezone-nicht-zwingend-verbilligter-tarif-von-o2-t-344-07europaeisches_gericht--20100210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2010 - Az.: T- 344/07) hat entschieden, dass der Begriff "Homezone" als Marke für den Bereich der Telekommunikation für das Unternehmen 02 eingetragen werden kann.
Der Begriff sei nicht beschreibend, sondern vielmehr ausreichend unterscheidungskräftig.
"Homezone" könne als "Wohnbereich" oder "Nahzone" verstanden werden und somit durchaus beschreibend für einen durch verbilligte Tarifgestaltung innerhalb eines bestimmten Bereiches gekennzeichneten Telekommunikationsdienst sein.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hätte jedoch präziser darlegen müssen, wodurch genau der Begriff "Homezone" einen Bezug auf den Begriff eines Tarifs enthalte, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermögliche, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung eines durch eine besondere Tarifgestaltung gekennzeichneten Telekommunikationsdienstes erkennen zu können.
Da das Amt dieses unterlassen habe, sei die Ablehnung der Marke zu Unrecht erfolgt.