Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin Online-Vergleichsportal für Ärzte muss auf Provisionen hinweisen

Ein Online-Vergleichsportal für Ärzte, das die Preise der einzelnen Anbieter miteinander vergleicht, muss darauf hinweisen, dass es lediglich Anbieter führt, die einen Provisionsvertrag abgeschlossen haben (LG Berlin, Urt. v. 09.11.2017 - Az.: 52 O 15/17).

Die Beklagte bot ein Online-Vergleichsportal für Ärzte an, auf dem u.a. die Preise der einzelnen Anbieter verglichen wurden. Auf den Seiten hieß es:

"Finden Sie ihren Arzt auf Deutschlands großem Augenlaser-Vergleichsportal"

und

"Vergleichen Sie die Preise zahlreicher Anbieter und finden Sie günstige Angebote"

Gelistet waren jedoch nur Ärzte, die einen kostenpflichtigen Marketing-Auftrag bei der Beklagten in Auftrag gegeben hatten. Das Portal erhielt u.a. entsprechende Provisionen.

Andere Ärzte waren nicht gelistet. Über diesen Umstand wurde der Suchende nicht ausdrücklich informiert. Lediglich in den AGB des Portals fand sich ein entsprechender Hinweis.

Das LG Berlin stufte die Werbung als wettbewerbswidrig ein.

Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung müsse ein Online-Vergleichsportal, das lediglich solche Anbieter nenne, die Geld zahlten, auf diesen Umstand hinweisen. Denn der suchende Verbraucher gehe grundsätzlich davon aus, dass die Auflistung annähernd objektiv geschehe und weitgehend alle am Markt befindlichen Ärzte berücksichtigt würden.

Dies sei im vorliegenden Fall gerade nicht der Fall. Vielmehr würden lediglich solche Ärzte gezeigt, die eine entsprechende Provisionsvereinbarung geschlossen hätten. Diese Tatsache sei eine wesentliche Information, über die die Beklagte die Suchenden hätte informieren müssen.

Die Aufklärung in den AGB reiche nicht aus, da der Verbraucher in der Regel diese Bestimmungen gar nicht lesen werde, da sie für ihn nicht relevant seien. Lediglich der Arzt, der einen kostenpflichtigen Auftrag auf dem Portal schalten wolle, werde diese sich näher anschauen.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen