Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Pride Week" für Werbe- und Veranstaltungsbereich als Marke nicht eintragbar

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile pride-week-als-marke-fuer-werbung-und-events-nicht-eintragungsfaehig-27-w-pat-3-09-bundespatentgericht--20090330.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 3/09) hat entschieden, dass der Begriff "Pride Week" als Marke für Werbung und Events nicht eintragungsfähig ist.

Es handle sich um einen rein beschreibenden Begriff, dem jegliche Unterscheidungskraft fehle.

In einer Vielzahl von europäischen, asiatischen und amerikanischen Städten fänden sogenannte pride weeks statt. Es handle sich dabei um einen Zeitraum, in dem diverse Straßenfeste, Konzerte sowie kulturelle Veranstaltungen von Homosexuellen stattfinden.

Der Begriff "Pride week" werde von den Verbrauchern in Zusammenhang mit lesbischen oder schwulen Produkten oder Dienstleistungen gebracht und sei daher nicht als eingetragenes Kennzeichen schützbar.

 

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen