Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile pride-week-als-marke-fuer-werbung-und-events-nicht-eintragungsfaehig-27-w-pat-3-09-bundespatentgericht--20090330.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 3/09) hat entschieden, dass der Begriff "Pride Week" als Marke für Werbung und Events nicht eintragungsfähig ist.
Es handle sich um einen rein beschreibenden Begriff, dem jegliche Unterscheidungskraft fehle.
In einer Vielzahl von europäischen, asiatischen und amerikanischen Städten fänden sogenannte pride weeks statt. Es handle sich dabei um einen Zeitraum, in dem diverse Straßenfeste, Konzerte sowie kulturelle Veranstaltungen von Homosexuellen stattfinden.
Der Begriff "Pride week" werde von den Verbrauchern in Zusammenhang mit lesbischen oder schwulen Produkten oder Dienstleistungen gebracht und sei daher nicht als eingetragenes Kennzeichen schützbar.