Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Trier: Produkte, die nicht aus Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse", "Butter", "Sahne" oder "Cream" beworben werden

Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Urteilen vom 24.08.2017 einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ (7 HK O 20//16) sowie unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ (7 HK O 22/16) zu vermarkten.

Zuvor hatte die Kammer mit Beschluss vom 28. Juli 2016 beide Verfahren gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Vorabentscheidung vorgelegt:

Auf die Vorlage hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 14. Juni 2017 - C-422/16 - entschieden, dass rein pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht unter den Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden dürfen, da diese Bezeichnungen durch das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten sind. Dies gilt - so der EuGH - auch dann wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätz ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen.

Die 7. Zivilkammer hat ihre darauf stützenden Entscheidungen unter damit begründet, dass ein Verstoß der Beklagten gegen Art 78 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 durch die Verwendung der beanstandeten Produktbezeichnungen vorliege. Der Internetauftritt der Beklagten sei damit wettbewerbswidrig.

Quelle: Pressemitteilung des LG Trier v. 21.09.2017

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen