Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stade: Werbung "Käse-Alternative" für vegane Produkte nicht wettbewerbswidrig

Die Werbung mit der Aussage "Käse-Alternative"  für vegane Produkte (hier Cashew-Produkte) ist nicht irreführend, da durch die Wahl des Wortes "Alternative"  hinreichend deutlich wird, dass es sich gerade nicht um herkömmlichen Käse handelt (LG Stade, Urt. v. 28.03.2019 - Az.: 8 O 64/18).

Die Webseite Happy Cheeze stellte vegane Cashew-Produkte her und warb dafür mit unterschiedlichen Statements. Unter anderem verwendete das Unternehmen die Aussagen

"Cheeze"

und

"vegane Käse-Alternative" 

und

"gereifte Käse-Alternative".

Auf die außergerichtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale hin, gab die Firma eine Unterlassungserklärung hinsichtlich des Bestandsteil "Cheeze" ab, sodass vor Gericht nur noch über die Bezeichnung "Käse-Alternative"  gestritten wurde.

Das LG Stade sah darin keine Irreführung, da durch die Wahl des Wortes "Alternative"  für den Verbraucher hinreichend deutlich werde, dass es sich um etwas anderes als Käse handle. Der Begriff bezeichne gerade etwas Anderes als das, zu dem die Alternative in Beziehung gesetzt werde.

Daher werde der Kunde auch nicht in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen