Der Begriff "Trademarker" genießt keinen Markenschutz für Beratungsdienstleistungen, da er nicht hinreichend unterscheidungskräftig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-trademarker-fuer-bereich-beratungsdienstleistungen-24-w-pat-33-10-bundespatentgericht--20110201.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 01.02.2011 - Az.: 24 W (pat) 33/10).
Wie schon das Deutsche Patent- und Markenamt lehnten auch die Richter des BPatG eine Eintragung des Wortes "Trademarker" ab. Jeder durchschnittliche Verbraucher werde zudem den Begriff mit "Handel- oder Warenzeichen" übersetzen und daher einen unmittelbaren Bezug zu dem angemeldeten Bereich "Beratungsdienstleistungen" herstellen.
Die Bezeichnung sei daher von rein beschreibender Natur, es fehle die erforderliche Unterscheidungskraft.