Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Unbegründete Meldung an eBay-VeRI-Programm ist Wettbewerbsverletzung

Meldet ein eBay-Verkäufer einen Mitbewerber unbegründet an das eBay-VeRI-Programm, so dass der Mitbewerber im Zweifel nicht mehr über das Online-Portal verkaufen kan, liegt hierin eine Wettbewerbsverletzung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.12.2015 - Az.: I-15 U 140/14).

Der verklagte Unternehmer hatte den Kläger beim eBay-VeRI-Programm gemeldet, weil er der Ansicht war, dass der Konkurrent seine Patentrechte verletze. Objektiv lag jedoch gar kein Rechtsverstoß vor.

Die Düsseldorfer Richter bewerteten ein solches Handeln als gezielte Absatzbehinderung und somit als Wettbewerbsverstoß.

Dadurch, dass der Mitbewerber im Zweifel durch die Meldung an das VeRI-Programm seine Waren nicht mehr über eBay veräußern könne, liege ein unbegründeter Eingriff in die Interessen des Kläger vor.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung. So hatte bereits der BGH Mitte letzten Jahres entschieden, dass eine unbegründete Markenbeschwerde bei Google AdWords eine wettbewerbswidrige Behinderung sei <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-behinderung-durch-markenbeschwerde-bei-google-adwords--bundesgerichtshof-20150312 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 12.03.2015 - Az.: I ZR 188/13).

Rechteinhaber sollten vor Geltendmachung von Ansprüchen also genauestens überprüfen, ob ihre Forderungen ausreichend begründet sind.

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen