Der markenrechtlich geschützte Begriff "Point" wird durch die Nutzung des Unternehmenskennzeichens "Werbepoint" nicht verletzt, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile nutzung-des-begriffs-point-verletzt-nicht-die-marke-werbepoint-i-4-u-91-10-oberlandesgericht-hamm-20100930.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.09.2010 - Az.: I-4 U 91/10).
Bei der Klägerin handelte es sich um eine Werbeagentur, die seit mehr als 30 Jahren auf dem Markt tätig war und seit einigen Jahren den Begriff "Point" als Marke für sich hat schützen lassen. Der Beklagte verkaufte bereits seit einigen Jahren Werbemittel und nutzte dabei als Unternehmenskennzeichnung den Begriff "Werbepoint".
Die Klägerin sah hierin eine Markenverletzung.
Die Richter folgten dieser Ansicht sind und wiesen die Klage ab.
Zwar enthalte der Begriff des Beklagten den Bestand "point". Jedoch werde dieser überwiegend zur Kennzeichnung des Betriebes und nicht einzelner Produkte verwendet, so dass eine Markenverletzung ausscheide.