Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Unzulässige Werbung mit nicht vorhandenem Firmen-Standort

Es ist wettbewerbswidrig, wenn eine Firma mit Dienstleistungen im Reinigungsbereich behauptet, eine Niederlassung vor Ort zu besitzen, dies jedoch nicht der Fall ist (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 15.08.2018 - Az.: 6 W 64/18).

Das verklagte Unternehmen warb mit seinen Dienstleistungen, der Reinigung von Rechenzentren, mit einem bestimmten Standort. An diesem Ort hatte die Beklagte jedoch gar keine Niederlassung und es hielt sich dort auch kein Mitarbeiter regelmäßig auf.

Die Frankfurter Richter stuften dies als irreführend und somit als Wettbewerbsverstoß ein.

Denn die beworbene Leistung (hier: Reinigung von Rechenzentren) werde vor Ort erbracht. Für den Kunden sei somit relevant, wo der Anbieter seine Betriebsstätte habe, um beispielsweise etwaige Anfahrtskosten einzusparen oder zumindest reduzieren zu können. 

Ebenso sei die räumliche Nähe bei möglichen Nachbesserungswünschen relevant.

Da die Beklagte behauptet habe, an einem Standort einen Firmensitz zu haben, an dem ein solcher gar nicht existierte, habe sie die potentiellen Kunden getäuscht.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen