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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "VIDEOWEB" ist als Wort-Bild-Marke aufgrund besonderer grafischer Gestaltung eintragungsfähig

Für die Wort-Bild-Marke "VIDEOWEB" besteht Markenschutz in den Bereichen Computersoftware, Video- und Telekommunikationsgeräte <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-wort-bild-marke-videoweb-27-w-pat-82-10-bundespatentgericht--20100928.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 82/10).

Die Richter des BPatG erklärten, dass die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft vorliege. Anders als das DPMA wiesen die Robenträger den grafischen Bildelementen wie dem Rahmen und den verschiedenen Farben besondere Bedeutung zu. Es seien zwar in der Werbung übliche Stilmittel, dennoch die Wiedergabe und die Einbindung des Wortes "WEB" in ein unregelmäßiges graues Viereck unterscheidungskräftig.

Die Bezeichnung "VIDEOWEB" sei jedoch nicht allein als reine Marke eintragbar, da jeder durchschnittliche Verbraucher den rein beschreibenden Inhalt als im Vordergrund stehend ansehen werde. 

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