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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Wann keine redaktionelle Nutzung beim Online-Foto-Klau vorliegt

Das AG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.04.2014 - Az.: 142 C 5827/14) hatte im Rahmen eines Schadensersatz-Prozesses zu entscheiden, wann bei einem Online-Foto-Klau keine redaktionelle Nutzung vorliegt.

Der Beklagte hatte unerlaubt ein Foto, an dem die Klägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte hatte, verwendet. Im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzes verteidigte er sich damit, dass eine redaktionelle Nutzung vorliege und somit die Tabelle "Online-Zeitungen und Zeitschriften" der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) heranzuziehen sei.

Die Klägerin hielt dem entgegen, dass eine kommerzielle Verwendung vorliege, so dass die MFM-Tabelle "Online-Nutzung, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" einschlägig sei.

Das Gericht urteilte im Sinne der Klägerin. Es liege kein redaktioneller Gebrauch vor.

Eine derartige Nutzung liege nur dann vor, so der Richter, wenn die Informations- und Meinungsbildung im Vordergrund stehe. Werde hingegen auf der Webseite kontextbezogene Fremdwerbung (z.B. Google AdWords) eingeblendet, handle es sich um eine andere Konstellation, so dass die MFM-Tabelle "Online-Nutzung, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" zu gebrauchen sei.

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