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Kategorie: Onlinerecht

LG Landau: Werbeaussage "CE-geprüft" ist irreführend

Das LG Landau (Urt. v. 06.11.2014 - Az.: HK O 16/13) hat entschieden, dass die Werbeaussage "CE-geprüft" irreführend ist, da sie den Eindruck erweckt, es handle sich um das Prüfsiegel einer unabhängigen Stelle.

Die Beklagte warb für ihre Produkte (hier: Geschirrspüler) online mit der Aussage "CE-geprüft".

Das LG Landau bewertete dies als irreführend. Die Angabe "CE-geprüft" erwecke beimdem Verbraucher regelmäßig den Eindruck, das beworbene Produkt sei erfolgreich einer Überprüfung durch eine unabhängige Stelle unterzogen worden und habe von dieser ein entsprechendes Prüfsiegel erhalten. In Wahrheit handle es sich bei der CE-Kennzeichnung jeodch nicht um ein Prüfsiegel, sondern um eine Eigenerklärung des Herstellers, die sich an die Verwaltungsbehörden richte.

Eine "CE-Prüfung" sei auch keineswegs in der hier offenbar erfolgten GS-Prüfung durch den TÜV mitenthalten. Die Angabe "CE-geprüft" sei also auch dann nicht gerechtfertigt, wenn das Produkt das GS-Prüfzeichen erhalten habe. Denn die GS-Prüfung sei auf die Einhaltung eines bestimmten Sicherheitsstandards bezogen, während die CE-Kennzeichnung die Freiverkehrsfähigkeit des Produktes im europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringe. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass bei der GS-Prüfung möglicherweise Kriterien der CE-Zertifizierung berücksichtigt würden.

Die Angabe "CE-geprüft" werde auch nicht durch die Konformitätsbescheinigung des TÜV Rheinland gerechtfertigt. Das Konformitätsbewertungsverfahren richte sich an den Produkthersteller, der daran anschließend sein Produkt als eigene Erklärung mit dem CE-Zeichen versehe. Es finde gerade keine "CE-Prüfung" statt, aufgrund derer der TÜV bei erfolgreicher Prüfung ein entsprechendes Prüfsiegel erteile.

Identisch sehen dies das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.dr-bahr.com news werbeaussage-ce-geprueft-irrefuehrend-wenn-normales-rechtskonformes-produkt.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.06.2012 - Az.: 6 U 24/11) und das LG Stendal <link http: www.dr-bahr.com news news_det_20090402025147.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.11.2008 - Az.: 31 O 50/08).

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