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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Zu Tisch bei…" mangels Unterscheidungskraft für TV und Hörfunk nicht markenfähig

Die Wortfolge "Zu Tisch bei..." ist für die Bereiche TV, Hörfunk sowie Beherbergung von Gästen nicht als Marke eintragbar, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile zu-tisch-bei-als-marke-fuer-bueroartikel-eintragungsfaehig-26-w-pat-30-09-bundespatentgericht--20091016.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.10.2009 - Az.: 26 W (pat) 30/09).

Der Verbraucher werde den Begriff so verstehen, dass es sich um Waren und Dienstleistungen handle, die sich thematisch mit den Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen befassten.

Hinsichtlich des Bereichs Büroartikel stehe der unmittelbar beschreibende Inhalt im Vordergrund und nicht der Bezug zu regionalen Tischgewohnheiten.

Anders sei dies für die Bereiche TV und Hörfunk sowie der Beherbergung von Gästen zu beurteilen. Denn in diesen Fällen werde der Verbraucher regionale Rezepte, Tischsitten und Tischgewohnheiten in Deutschland mit der Bezeichnung assoziieren. Insofern komme eine Markeneintragung vorliegend nicht in Betracht.

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