Der Bayerische Rundfunk hat keinen Anspruch auf die Zwei-Buchstaben-Domain "br.de", so das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile bayerischer-rundfunk-hat-keinen-anspruch-auf-zweibuchstaben-domain-br-de-37-o-19801-09-landgericht-muenchen-20100210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2010 - Az.: 37 O 19801/09).
Kurz bevor die DENIC Ende Oktober 2009 den Startschuss für die Vergabe der Zwei-Buchstaben-Domains gab, erwirkte der Bayerische Rundfunk eine einstweilige Verfügung, die der DENIC verbot, die Domain "br.de" mit freizugeben.
Die Rundfunkanstalt sah in dem DENIC-Handeln eine kartellrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung. Bereits lange vor den aktuellen Ereignissen habe sie entsprechende Konnektierungsanträge gestellt, die aber stets abgelehnt worden seien. Nun werde sie dieser zeitlichen Priorität beraubt.
Die deutsche Registrierungsstelle legte gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel ein und gewann. Die Münchener Richter hoben das Verbot auf.
Eine kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar. Die Vergabe nach der zeitlichen Priorität ("first come, first serve") sei eine faire und angemessene Sachlösung.
Insbesondere verfüge der Bayerische Rundfunk mit der Webseite "br-online.de" über eine andere, bekannte Internet-Plattform, auf der er sich präsentieren könne.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
8 Tage nach der Gerichtsentscheidung, am 18.02., "versteigerte" die DENIC die frei gewordene Domain "br.de". Und siehe da, der Bayerische Rundfunk ist nun - auf anderem Wege - Inhaber der Domain geworden.
Nun ja...