Der Begriff "MIss Tuning" ist für den Bereich Zeitungen und Online-Dienste eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile miss-tuning-als-marke-fuer-bereich-zeitungen-und-onlinedienste-eintragbar-27-w-pat-191-09-bundespatentgericht--20100621.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 191/09).
Er weise die erforderliche Unterscheidungskraft auf und könne daher als Marke eingetragen werden.
Der durchschnittliche Verbraucher sehe darin nicht nur die Durchführung eines Schönheitswettbewerbs für getunte Autos. Der Verbraucher übersetze das Wort "Miss" ohne weiteres mit "Frau". Das Wort Tuning sei in der deutschen Sprache eingegangen als Übersetzung für das Stimmen von Motoren und Radios. In diesen Bedeutungen beschreibe die Marke aber keine Merkmale der von der Löschung beantragten betroffenen Bereiche.