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Kategorie: Onlinerecht

AG Tempelhof-Kreuzberg: Mieter hat Anspruch auf Erstattung Stromkosten für Server-Rack

Ein Mieter hat bei einem Wasserschaden einen Ersatzanspruch für die ihm entstandenen  Stromkosten für den Betrieb eines Klimageräts bei einem Server-Rack (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 17.03.2016 - Az.: 8 C 285/15).

Der Kläger war Mieter bei dem Beklagten. Er übte eine selbständige Tätigkeit als EDV-Dienstleister aus und hatte im Keller der Wohnung ein eigenes Server-Rack installiert. Zur Kühlung wurde u.a. auch ein Klimagerät betrieben. 

In der Folgezeit kam es zu einem Wasserschaden im Kellerbereich, an dem der Mieter keine Schuld traf. Die Beseitigung der Wasserschäden zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Dadurch entstand beim Mieter erhebliche Mehrkosten bei dem Stromverbrauch des Klimageräts.

Der Mieter forderte diese ca. 2.000,- EUR vom Vermieter ein.

Zu Recht wie das AG Tempelhof-Kreuzberg nun entschied. Der Mieter habe einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegenüber seinem Vermieter.

Die Beseitigung des Wasserschadens habe sich über eine längere Zeit hingezogen. Dies war jedoch nicht absehbar, als der Kläger entschied, den Server im Keller zu belassen und nicht an einem anderen Ort zu platzieren.

Auf die Frage, ob die gewerbliche Nutzung des Kellers überhaupt vertraglich erlaubt gewesen sei, komme es nicht an, so das Gericht weiter. Denn es sei auch vorstellbar,  dass die Nutzung eines solchen Servers im privaten Umfeld erfolge.

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