Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Minderjähriger muss 9.000,- EUR Schadensersatz für urheberrechtswidrige Verlinkung zahlen

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Minderjähriger für die Verlinkung auf eine urheberrechtswidrige Webseite 7.000,- EUR Schadensersatz und 2.000,- EUR Abmahnkosten bezahlen muss <link http: www.online-und-recht.de urteile minderjaehriger-haftet-fuer-verlinkung-auf-rechtswidrige-p2p-webseite-i-za-17-10-bundesgerichtshof--20110203.html _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 03.02.2011 - Az.: I ZA 17/10).

Der Beklagte war von den Vorinstanzen wegen der Verlinkung auf eine urheberrechtswidrige Internetseite zur Zahlung von 7.000,- EUR Schadensersatz und 2.000,- EUR Anwaltsgebühren verurteilt worden. Er legte nun vor dem BGH Rechtsmittel ein und beantragte Prozesskostenhilfe.

Der BGH lehnte den Antrag ab.

Der rechtsgeschäftliche Minderjährigenschutz greife nicht, weil es sich um kein vertraglichen, sondern vielmehr um einen deliktischen Anspruch handle. Für diese Art der Schädigung sei der Jugendliche voll verantwortlich.

 

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen