Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Minderjähriger muss 9.000,- EUR Schadensersatz für urheberrechtswidrige Verlinkung zahlen

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Minderjähriger für die Verlinkung auf eine urheberrechtswidrige Webseite 7.000,- EUR Schadensersatz und 2.000,- EUR Abmahnkosten bezahlen muss <link http: www.online-und-recht.de urteile minderjaehriger-haftet-fuer-verlinkung-auf-rechtswidrige-p2p-webseite-i-za-17-10-bundesgerichtshof--20110203.html _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 03.02.2011 - Az.: I ZA 17/10).

Der Beklagte war von den Vorinstanzen wegen der Verlinkung auf eine urheberrechtswidrige Internetseite zur Zahlung von 7.000,- EUR Schadensersatz und 2.000,- EUR Anwaltsgebühren verurteilt worden. Er legte nun vor dem BGH Rechtsmittel ein und beantragte Prozesskostenhilfe.

Der BGH lehnte den Antrag ab.

Der rechtsgeschäftliche Minderjährigenschutz greife nicht, weil es sich um kein vertraglichen, sondern vielmehr um einen deliktischen Anspruch handle. Für diese Art der Schädigung sei der Jugendliche voll verantwortlich.

 

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen